FAQ

Wir haben einen Vorbescheid erhalten, was sollen wir als erstes tun?

Wichtig ist, den Zugang des Entscheids festzuhalten. Die Rechtsmittelfrist berechnet sich nach dem Zugangsdatum. In einem weiteren Schritt sind die jeweiligen Akten bei der IV Stelle oder Behörde frisch zu bestellen auf einem Datenträger (CD).

Der Fristablauf für den Einwand gegen den Vorbescheid der IV ist in wenigen Tagen, was sollen wir tun?

Machen Sie einen kurzen Einwand bei der IV Stelle. Dieser muss einen Antrag und eine kurze Begründung enthalten. Beantragen Sie neben der Zusprache der gesetzlichen Leistungen eine Fristerstreckung von mind. 30 Tagen und gleichzeitige Zustellung der vollständigen Akten.
Bitte beachten Sie, dass eine Fristerstreckung bei gesetzlichen Fristen (Einsprachefrist, Beschwerdefrist) nicht möglich ist!

Was sollen wir mit dem Kunden besprechen?

Die Beurteilung der Chancen sowie das Festlegen des weiteren Vorgehens hängt auch wesentlich von den Wünschen, Bedürfnissen und der Selbsteinschätzung des Klienten ab. Diese Fakten ergeben sich meistens nicht aus den Akten. Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass der Klient eine Aussage darüber macht, ob er bspw. an beruflichen Massnahmen der IV interessiert ist und zu wieviel Prozent er sich selber für arbeitsfähig einschätzt. Im Online-Fragebogen werden diese Punkte abgefragt. Es empfiehlt sich, diesen gemeinsam mit dem Klienten durchzugehen. Wir benötigen keine „wissenschaftlichen“ Aussagen, es reicht, wenn die Angaben stichwortartig festgehalten werden.

Entsteht ein Mandatsverhältnis?

Durch das Ausfüllen des Online-Fragebogens entsteht kein anwaltliches Mandatsverhältnis mit schadenanwaelte.ch oder den dort tätigen Anwälten und Juristen. Für die Wahrung von Fristen bleibt der Klient oder die vertretende Behörde bis zur Unterzeichnung einer Vollmacht selber verantwortlich.

Passwort vergessen?

Pro Gemeinde/Sozialamt/Behindertenorganisation richten wir einen Zugangscode ein. Diesen stellen wir Ihnen per Post zu. Sie können diesen auf der Plattform jederzeit ändern. Wir empfehlen, das Passwort bei Mitarbeiterabgängen zu ändern.

Haben Sie das Passwort vergessen, so nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir stellen Ihnen per Post ein neues Passwort zu.

Wie sieht es mit der Datensicherheit aus?

Unsere IKU Datenablage befindet sich verschlüsselt in einem Rechenzentrum in der Schweiz. Ihr Zugriff auf die Datenablage geschieht mit einer SSL Verschlüsselung.

Der Zugriff auf den Server erfolgt mittels Passwort, welches wir Ihnen per Post zustellen. Sie können dieses Passwort auf der Plattform selber ändern. Dies empfiehlt sich beispielsweise bei Personalabgängen.

Wie lange sind die Daten gespeichert?

Unsere IKU Datenablage wird in einem Intervall von 10 Tagen bereinigt. Daten welche länger als 60 Tage auf der Datenablage sind werden dabei unwiderruflich von der Plattform gelöscht. Es besteht freilich die Möglichkeit, solche Dokumente bei uns nochmals zu bestellen.