Wenn Sie einen Fall online anmelden, sollten die aktuellen IV Akten auf einem Datenträger vorliegen. Bitte beachten Sie, dass mit veralteten Akten eine korrekte rechtliche Überprüfung nicht gewährleistet ist. In einem ersten Schritt sind die aktuellen Fallakten frisch bei der jeweiligen Versicherung zu bestellen (IV-Stelle, Unfallversicherung, Ausgleichskasse). Bitte bestellen Sie explizit nummerierte Akten, dies erleichtert uns die Fallbearbeitung. Die Aktenzustellung erfolgt heute in aller Regel auf einem Datenträger (CD).
Sobald die Akten eingetroffen sind, erfolgt in einem zweiten Schritt die Online-Fallanmeldung. Wir benötigen einige Angaben zum Fall.
Am Ende des Fragebogens können eine mündliche Kurzberuteilung (Fr. 300 zuzügl. MwSt) in Auftrag geben. Als Neukunde erhalten Sie sodann die Zugangsdaten per Post zugestellt. Ansonsten können Sie sich mit den bereits vorhandenen Zugangsdaten anmelden. Mit diesen können Sie die IV-Akten direkt auf den gesicherten Server laden. Der Informationsaustausch findet sodann weitgehend über diese Datenbank statt, wobei selbstverständlich auch die Möglichkeit besteht, telefonisch mit uns in Kontakt zu treten. Sie erhalten innerhalb von 2-5 Tagen eine Rückmeldung mit einer Kurzanalyse der Rechtslage sowie einer Empfehlung über das weitere Vorgehen.
Sofern sich eine Intervention durch einen Rechtsanwalt empfiehlt, übernehmen wir auf Wunsch die rechtliche Vertretung. Sie erhalten von uns innert kurzer Zeit die notwendigen Formulare (Ermächtigung zum Datenaustausch, Vollmacht, UP-Formulare usw.). Wo möglich, beantragen wir nach eigenem Ermessen die unentgeltliche Prozessführung resp. einen unentgeltlichen Rechtsbeistand. Ist dies nicht möglich (bspw. im verwaltungsinternen Verfahren nur in seltenen Ausnahmefällen), stellen wir der Gemeinde unsere Aufwendungen zu einem Stundenasatz von Fr. 280/h (zuzügl. MWSt) in Rechnung, wobei Kostendächer Kostensicherheit gewährleisten.
Kann die unentgeltliche Prozessführung beantragt werden, stellen wir die entsprechenden Formulare auf der Online Plattform zur Verfügung, welche von der Gemeinde auszufüllen und mit den notwendigen Beilagen zu versehen sind.
Rechtsschriften, Urteile und wichtige Schreiben werden von uns auf die Online Plattform geladen. Bei Neuigkeiten erhalten Sie ein automatisches Mail. Bei Fallabschluss erhalten Sie eine Schlussrechnung.
Bitte beachten Sie, dass Dokumente und Daten auf der Plattform in der Regel lediglich für 14 Tage gespeichert werden und danach automatisch gelöscht werden. Die Dateien sind daher stets von der Plattform herunterzuladen und lokal zu speichern.