- schadenanwaelte AG bietet mit der Dienstleistung IKU exklusiv für Sozialämter, Gemeinden (nachgehend Behörde genannt) und Behindertenorganisationen eine effiziente Überprüfung von Entscheiden, Verfügungen und Vorbescheiden im Bereich Sozialversicherungsrecht (v.a. IV, UV, BV, EL, ALV) an. Ebenfalls prüfen wir mögliche Haftpflichtkonstellationen (bspw. ärztliche Fehlbehandlungen, Strassenverkehrs-, Baustellen- oder Freizeitunfälle) oder Entschädigungsofferten von Haftpflicht-versicherungen oder Entscheide von Privatversicherungen (bspw. Krankentaggeld-versicherung, Invaliditätskapitalien). Bei Erfolgsaussicht erfolgt in einem zweiten Schritt die Vertretung des Klienten mit der Unterstützung der Behörde oder die direkte Vertretung der Behörde.
- Dabei gelten die nachfolgenden Konditionen:
Kurzbeurteilung mündlich (pauschal): Fr. 300.- zuzügl. MwSt.
Stundenansatz für nächste Verfahrensschritte: Fr. 280.-/h zuzügl. MwSt.
- Verwaltungsverfahren:
In der Regel empfiehlt sich ein früher Beizug eines Rechtsvertreters bereits im nicht-streitigen Verwaltungsverfahren, da meistens die massgeblichen Fakten in diesem Zeitraum geschaffen werden. schadenanwaelte AG übernimmt bei intakten Chancen die Vertretung der versicherten Person im Verwaltungsverfahren oder der Behörde. Dabei gelten folgende Kostendächer:
Einwand/Vorbescheidverfahren: Fr. 2‘500.- zuzügl. MwSt.
Zusätzlich bei Einholen eines verwaltungsexternen Gutachtens
/oder beruflichen Massnahmen nach Einwand (sofern weitere
Schritte nötig werden): Fr. 2‘000.- zuzügl. MwSt.
Rückweisung durch Gericht zur weiteren Abklärung: Fr. 2’000.- zuzügl. MwSt.
- Die Kostendächer werden nach Rücksprache nach jedem Verfahrensschritt erhöht. Die unentgeltliche Rechtspflege wird im Verwaltungsverfahren nur in sehr seltenen Ausnahmefällen bewilligt. schadenanwaelte AG reichen bei schwierigen rechtlichen Fragestellungen oder komplexen Sachverhalten nach eigenem Ermessen ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein. Die Behörde übernimmt den nicht von der URB/UP gedeckten Differenzbetrag. Nach Eingang der Verfügung/Entscheid empfiehlt schadenanwaelte AG den Weiterzug an das Gericht oder den Verzicht auf das Rechtsmittel.
- Verwaltungsgerichtsverfahren:
Im gerichtlichen Verfahren beantragt schadenanwaelte AG in der Regel die unentgeltliche Rechtspflege, welche im Falle des Unterliegens die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten übernimmt. Bei Gut-heissung der Beschwerde wird die Gegenpartei zur Leistung einer Parteientschädigung verpflichtet. Die Behörde übernimmt den nicht durch die Parteientschädigung oder die URB/UP gedeckten Differenzbetrag.
Kostendach: Beschwerdeverfahren: Fr. 3’500.- zuzügl. MwSt.
- Verfahren vor Bundesgericht
Die Einschätzung der Erfolgsaussichten vor Bundesgericht ist schwierig und mit Unsicherheiten behaftet. Wird der Fall vom Bundesgericht als aussichtslos beurteilt, wird die unentgeltliche Rechtspflege ab-gewiesen. Die Gemeinde erteilt nach dem Entscheid über den Weiterzug subsidiär Kostengutsprache für Fälle, in denen das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen wird. Die Behörde übernimmt den nicht durch die Parteientschädigung oder die URB/UP gedeckten Differenzbetrag.
Beschwerdeverfahren: Fr. 3’500.- zuzügl. MwSt.
- Weitere Kosten
Kosten für Arztberichte sind nicht von den obigen Pauschalen umfasst. Die Gemeinde/ Behinderte-norganisation übernimmt Kosten für Arztberichte bis zu Fr. 500.- ohne vorgängige Kostengutsprache. Für Gutachten oder ausführliche Arztberichte holen schadenanwaelte AG vorgängig Kostengutsprache ein.