Was ist IKU?

IKU bietet Sozialämtern und Behindertenorganisationen eine kostengünstige und effiziente Möglichkeit, Entscheide von Sozialversicherungen (Vorbescheide, Verfügungen, Gerichtsurteile) durch Fachpersonen überprüfen zu lassen. Der Datenaustausch erfolgt dabei über eine gesicherte Online Plattform. Sofern Erfolgsaussichten bestehen, können wir die rechtliche Vertretung des Kunden übernehmen.

Die verschärfte Praxis bei den Sozialversicherungen allen voran in der Invalidenversicherung hat in den letzten Jahren zu einer Umverteilung der Lasten hin zu den Sozialämtern und Gemeinden geführt. In der täglichen Arbeit tauchen immer wieder Fälle von versicherten Personen auf, die zu Unrecht in die Sozialhilfe abgeschoben werden, resp. zu Unrecht keine Leistungen der IV erhalten.

Sozialhilfebezüger sind mit der rechtlichen Fragestellung meistens überfordert. Die Sozialhilfebehörde ist – sofern Unterstützungszahlungen laufen – über die IV Anmeldung informiert und erhält Verfügungen/Entscheide oftmals direkt zugestellt. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass Sozialhilfebezüger im verwaltungsinternen (nichtstreitigen) Verfahren von den Sozialämtern rechtlich vertreten und unterstützt werden können (vgl. BGE 132 V 200). Aus diesen Gründen wird die unentgeltliche Rechtspflege im verwaltungsinternen Verfahren (bspw. Vorbescheidverfahren bei der IV) nur in sehr seltenen Ausnahmefällen bewilligt.

Vielen Sozialämtern fehlt allerdings das Fachwissen oder die Kapazität, um komplexe sozialversicherungsrechtliche Streitfragen richtig zu beurteilen. IKU bietet Sozialämtern eine effiziente und kostengünstige Möglichkeit, sozialversicherungsrechtliche Streitigkeiten und Fragestellungen (Entscheide, Verfügungen, Urteile) mittels einer Analyse der Rechtslage durch Experten (Fachanwälte, spezialisierte Anwälte und Juristen) beurteilen zu lassen. Sie erhalten innerhalb von 2-5 Arbeitstagen eine mündliche Kurzbeurteilung der Angelegenheit mit einer Empfehlung für das weitere Vorgehen.

In einem zweiten Schritt erfolgt dann – sofern Aussicht auf Erfolg besteht und dies erwünscht ist – die rechtliche Vertretung im Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren entweder des Klienten oder aber eine direkte Vertretung der Gemeinde. Das Interesse der unterstützten Person ist dabei meist identisch mit demjenigen der Gemeinde. Die Gemeinde ist in einer Streitigkeit um IV-Leistungen beschwerdelegitimiert, da sie durch die negative Verfügung mit finanziellen Folgen belastet wird (vgl. Urteil I 113/05). Die direkte Vertretung der Gemeinde/Stadt kann sich in spezifischen Konstellationen empfehlen und Vorteile gegenüber einer Vertretung der versicherten Person bieten.

Der Datenaustausch mit IKU erfolgt dabei weitgehend elektronisch über eine gesicherte Online-Plattform. Dies stellt eine schnelle Kommunikation sicher. Sie erhalten schriftlich einen Zugangscode, mit welchem Sie die zentralen Dokumente im Fall (Rechtsschriften, Verfügungen, Urteile) einsehen können. Gibt es Neuigkeiten im Fall, erhalten Sie automatisch eine Email-Nachricht. Damit sind Sie zu jeder Zeit über den aktuellen Fallstand informiert. Genaueres zum Fallablauf erfahren Sie hier: Wie läuft die Fallbearbeitung ab?